
Mit dem Stichtag 16. Mai 2021 findet eine Volkszählung in allen Mitgliedstaaten der EU statt. Es wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung bei der auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erfolgt. Rechtsgrundlage ist das Zensusgesetz 2022. Auskunftspflichtig sind Immobilienverwalter, Eigentümer und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Erhebung und Weitergabe der Daten an die Statistischen Landesämter muss nach den strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgen. Damit verbunden sind umfangreiche Informations- und Auskunftspflichten des Verwalters an Eigentümer und Wohnungsnutzer.
Verwandte Artikel |
IVV Online-Seminar: Zensus 2022 [Webinar] |
Weitere Informationen zu folgenden Themen: |
Immobilie (8) Wohnraum (14) Vermietung (16) DSGVO (9) |