IVV Musterdokumente: Widerrufsbelehrung für AbnahmeprotokollWohnraumvermietung
Gerade das Mietrecht ist vom Verbraucherschutz betroffen, so gelten die Vorschriften für Haustürgeschäfte auch hier. Wenn also eine Vereinbarung während der Wohnungsabnahme erfolgt, kann diese als Haustürgeschäft unter Umständen widerrufen werden. Wird der Mieter dann nicht oder nicht korrekt belehrt, beträgt die Widerrufsfrist nicht nur 2 Wochen, sondern ein Jahr und zwei Wochen. Im Hinblick auf die kurze Verjährung der Schadensersatzansprüche von nur sechs Monaten, sollte daher bei jeder Vereinbarung während der Wohnungsabnahme auch über die Widerrufmöglichkeit belehrt werden. Dieses Muster enthält eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung sowie Hinweise zur korrekten Verwendung.