
Die Frist für den Zensus 2021/22 läuft im Mai ab. Eigentümer und Verwalter müssen jetzt liefern. Seit Jahresbeginn melden sich die Statistischen Landesämter bei Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen, denn bis spätestens 15. Mai müssen die Daten für den Zensus 2021/22 übermittelt werden. Neben Bevölkerungsdaten werden Gebäude- und Wohnungsdaten erhoben. Immobilieneigentümer bzw. Verwalter haben unter anderem folgende Daten zu liefern: Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel
· Gebäudetyp
· Eigentumsverhältnisse
· Baujahr
Heizungsart und Energieträger
· Zahl der Wohnungen
· Art der Nutzung
· u.v.m
Im Online-Seminar (90 Minuten) erklärt Steffen Gross, Rechtsanwalt Kanzlei Gross Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, detailliert, wie Immobilienverwalter den Extraaufwand kalkulieren können und systematisch und lückenlos vorgehen.
TIPP: Eine musterhafte Betriebskostenabrechnung gibt es unter „Formulare“
Info: Weitere Informationen zu unseren aktuellen Webinaren finden Sie HIER.
Artikel-Nr.: 74111010130 |
Produkte, die Sie auch interessieren könnten: |
|