
Das “Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz” (WEMoG) ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Oft wird davon gesprochen, dass es sich um eine Reform des Wohnungseigentumsrechts handelt. Die Rolle des WEG-Verwalters hat sich stark verändert. Ihn treffen mehr Pflichten, es gibt auf der anderen Seite aber auch mehr Handlungsspielraum. Die „digitale Eigentümerversammlung“ ist jetzt möglich. All diese Neuregelungen führen dazu, dass WEG-Verwalterverträge neu gefasst werden sollten. Dieser WEG-Verwaltervertrag berücksichtigt die neuen gesetzlichen Regelungen und insbesondere auch die Möglichkeiten der Verwaltervergütung.
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